Ein Wertpapier stellt ein in Form einer Urkunde verbrieftes Vermögensrecht dar, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Nur gegen Vorlage und Rückgabe des Wertpapiers ist der aus der Urkunde Verpflichtete zur Leistung verpflichtet.
Börsen, an denen Wertpapiere gehandelt werden, nennt man Wertpapierbörsen. Handelsobjekte sind Wertpapiere des Kapitalmarktes. Der Handel von Wertpapiere findet heute grösstenteils nur noch elektronisch statt, wobei die eigentlichen physischen Wertpapiere zentral hinterlegt sind (Aktien, Obligationen). Im Derivatehandel werden Wertpapiere nur noch rein elektronisch geschaffen.
Wertpapiere können verschieden eingeteilt
werden. Nachfolgend die wichtigsten Einteilungsmerkmale:
1. Wirtschaftlich
· Wertpapiere, die
eine Warenforderung verbriefen (z.B.
Orderlagerschein, Konnossement etc.)
·
Wertpapiere, die eine Geldforderung verbriefen (z.B.
Banknoten,
Checks etc.)
·
Wertpapiere, die einen Kapitalwert verbriefen, auch
Effekten
genannt (z.B.
Aktien, Obligationen etc.).
2. Nach dem Inhalt des verbrieften Rechts
· Sachenrechtliche
Wertpapiere (z.B. Hypothekenbrief)
· Schuldrechtliche Wertpapiere (z.B. Wechsel, Obligation)
· Mitgliedschaftspapiere (z.B. Aktien)
·
Mischformen (z.B. Konnossement)
3. Nach der Person des Berechtigten
· Inhaberpapiere
(z.B. Obligation, Inhaberaktie)
· Namenspapier, auf
eine bestimmte Person ausgestellt (z.B. ins
Aktienregister
einer Gesellschaft eingetragene Namensaktie)