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Finanz- und Anlageanalyse

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Finanzplanung - Risiko-Vorsorgeplanung




Die Risiko-Vorsorgeplanung: Das Fundament


Die Risiko-Vorsorge bildet das Fundament unserer Finanzplanungs-strategie. Sie richtet sich auch nach der Lebensphase, in der sich eine Person befindet, und des Lebensstandards, den sie führt. Es geht darum, die persönlichen Lebenshaltungskosten für sich und die Familie sowie das Vermögen im Schadenfalle abzusichern. Solche Schadenfälle können sein: Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod, aber auch elementare Risiken im Bereich Haftpflicht oder Eigenheim. Der Bedarf kann am genauesten mit einer individuellen Budgeterhebung, wie wir sie auch für die generelle Liquiditätsplanung verwendet haben, ermittelt werden. Ziel ist - bezogen auf das Bild unserer Vorsorgepyramide - das Fundament absolut wasserdicht zu gestalten. Denken Sie daran, dass der ganze (Vermögens-)Aufbau nichts nützt, wenn durch eine entstandene Lücke unkontrolliert Vermögen abfliesst. Existenzielle Risiken haben eben die unangenehme Eigenschaft, dass der Schaden bei Eintritt ohne entsprechende Vorkehrungen oft nicht mehr finanziell behoben werden kann, da er entweder zu einem einmaligen, nicht verkraftbaren Vermögensabfluss führt (z.B. Haftpflicht) oder der Vermögensabfluss über die Zeit nicht mehr gestoppt werden kann (z.B. bei Invalidität).

Aufgedeckte Vorsorgelücken sollen durch adäquate Massnahmen ausgeglichen werden. In Ergänzung zur staatlichen und beruflichen Vorsorge muss die Deckung des Zusatzbedarfes über die private Vorsorge gelöst werden. Dazu gehören einerseits Versicherungslösungen, aber auch privater Vermögensaufbau, um die Risiken mit einem optimalen Prämienverhältnis abzudecken. Unter- wie auch Überdeckungen sind zu vermeiden. Klassischer Fall sind z. B. Doppelversicherungen von Invalidität durch Unfall, die obligatorisch vom Arbeitgeber versichert wird, aber häufig auch noch privat abgeschlossen wird. Ein anderes Beispiel einer Unterdeckung ist die Nicht-Anpassung der Versicherungsdeckung des Privathaushaltes. Wird diese nicht angepasst, so erleidet der Versicherte einen Schaden bezüglich seines Vermögens, da im Schadenfalle die Versicherung die prozentuale Deckung zu den Wertgegenständen zur Bestimmung der zu tragenden Schadensumme beizieht.

Im Download-Bereich finden Sie Beispiele von Risikofeldern, die es abzusichern gilt. Studieren Sie das Pensionskassenreglement Ihres Arbeitgebers genau, um zu erfahren, was dort bereits versichert ist und was nicht. Stellen Sie Kosten-/Nutzen-Überlegungen an, um zu definieren, welche dieser Ereignisse auf Ihre persönliche Situation bezogen zu versichern sind.