Die Risiko-Vorsorgeplanung: Das Fundament
Die Risiko-Vorsorge bildet das Fundament unserer
Finanzplanungs-strategie. Sie richtet sich auch nach der
Lebensphase, in der sich eine Person befindet, und des
Lebensstandards, den sie führt. Es geht darum, die persönlichen
Lebenshaltungskosten für sich und die Familie sowie das Vermögen
im Schadenfalle abzusichern. Solche Schadenfälle können sein:
Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod, aber auch elementare Risiken
im Bereich Haftpflicht oder Eigenheim. Der Bedarf kann am
genauesten mit einer individuellen Budgeterhebung, wie wir sie
auch für die generelle Liquiditätsplanung verwendet haben,
ermittelt werden. Ziel ist - bezogen auf das Bild unserer
Vorsorgepyramide - das Fundament absolut wasserdicht zu gestalten.
Denken Sie daran, dass der ganze (Vermögens-)Aufbau nichts nützt,
wenn durch eine entstandene Lücke unkontrolliert Vermögen
abfliesst. Existenzielle Risiken haben eben die unangenehme
Eigenschaft, dass der Schaden bei Eintritt ohne entsprechende
Vorkehrungen oft nicht mehr finanziell behoben werden kann, da er
entweder zu einem einmaligen, nicht verkraftbaren Vermögensabfluss
führt (z.B. Haftpflicht) oder der Vermögensabfluss über die Zeit
nicht mehr gestoppt werden kann (z.B. bei Invalidität).
Aufgedeckte Vorsorgelücken sollen durch adäquate Massnahmen
ausgeglichen werden. In Ergänzung zur staatlichen und beruflichen
Vorsorge muss die Deckung des Zusatzbedarfes über die private
Vorsorge gelöst werden. Dazu gehören einerseits
Versicherungslösungen, aber auch privater Vermögensaufbau, um die
Risiken mit einem optimalen Prämienverhältnis abzudecken. Unter-
wie auch Überdeckungen sind zu vermeiden. Klassischer Fall sind z.
B. Doppelversicherungen von Invalidität durch Unfall, die
obligatorisch vom Arbeitgeber versichert wird, aber häufig auch
noch privat abgeschlossen wird. Ein anderes Beispiel einer
Unterdeckung ist die Nicht-Anpassung der Versicherungsdeckung des
Privathaushaltes. Wird diese nicht angepasst, so erleidet der
Versicherte einen Schaden bezüglich seines Vermögens, da im
Schadenfalle die Versicherung die prozentuale Deckung zu den
Wertgegenständen zur Bestimmung der zu tragenden Schadensumme
beizieht.
Im Download-Bereich finden Sie Beispiele von Risikofeldern, die es
abzusichern gilt. Studieren Sie das Pensionskassenreglement Ihres
Arbeitgebers genau, um zu erfahren, was dort bereits versichert
ist und was nicht. Stellen Sie Kosten-/Nutzen-Überlegungen an, um
zu definieren, welche dieser Ereignisse auf Ihre persönliche
Situation bezogen zu versichern sind.