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Finanz- und Anlageanalyse

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Anlageinstrumente




Das Wertpapier allgemein



Definition

Ein Wertpapier stellt ein in Form einer Urkunde verbrieftes Vermögensrecht dar, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Nur gegen Vorlage und Rückgabe des Wertpapiers ist der aus der Urkunde Verpflichtete zur Leistung verpflichtet.


Wertpapierbörsen

Börsen, an denen Wertpapiere gehandelt werden, nennt man Wertpapierbörsen. Handelsobjekte sind Wertpapiere des Kapitalmarktes. Der Handel von Wertpapiere findet heute grösstenteils nur noch elektronisch statt, wobei die eigentlichen physischen Wertpapiere zentral hinterlegt sind (Aktien, Obligationen). Im Derivatehandel werden Wertpapiere nur noch rein elektronisch geschaffen.


Einteilung von Wertpapieren

Wertpapiere können verschieden eingeteilt werden. Nachfolgend die wichtigsten Einteilungsmerkmale:

1. Wirtschaftlich
    ·    Wertpapiere, die eine Warenforderung verbriefen (z.B.
         Orderlagerschein, Konnossement etc.)

    ·    Wertpapiere, die eine Geldforderung verbriefen (z.B.        
         Banknoten, Checks etc.)

    ·    Wertpapiere, die einen Kapitalwert verbriefen, auch Effekten
         genannt (z.B. Aktien, Obligationen etc.).

2. Nach dem Inhalt des verbrieften Rechts
    ·    Sachenrechtliche Wertpapiere (z.B. Hypothekenbrief)

    ·    Schuldrechtliche Wertpapiere (z.B. Wechsel, Obligation)

    ·    Mitgliedschaftspapiere (z.B. Aktien)

    ·    Mischformen (z.B. Konnossement)

3. Nach der Person des Berechtigten
    ·    Inhaberpapiere (z.B. Obligation, Inhaberaktie)
    ·    Namenspapier, auf eine bestimmte Person ausgestellt (z.B. ins
         Aktienregister einer Gesellschaft eingetragene Namensaktie)